
MEISTERSCHAFTSREGELN
1. ALLGEMEINES
Die International Shark Class Association trägt die Gesamtverantwortung für die Organisation von
Weltmeisterschaften und Kontinentalmeisterschaften in Zusammenarbeit mit den nationalen Shark
Klassenvereinigungen und den nationalen Jachtinstanzen [Segelverbänden] der verschiedenen
Länder. Diese Segelveranstaltungen werden unter folgenden allgemeinen Regeln abgehalten:
2. BEDINGUNGEN
Alle Meisterschaftsbewerbe finden gemäß den jeweils geltenden Wettfahrtregeln für Segelboote der
ISAF (International Sailing Association Federation) und aller Ergänzungen durch die nationalen
Segelinstanzen, sowie gemäß den Regeln der International Shark Class Association statt, außer wo
besonders angeführte Segelanweisungen gelten.
3. HÄUFIGKEIT DER MEISTERSCHAFTEN
a) Weltmeisterschaften werden jährlich abgehalten.
b). Meisterschaften für Kontinente dürfen jährlich abgehalten werden, dürfen aber nicht zur
gleichen Zeit und am gleichen Ort wie die Weltmeisterschaften abgehalten werden, wenn
diese Veranstaltung am betreffenden Kontinent stattfindet.
4. FLOTTENGRÖSSE BEI MEISTERSCHAFTEN
a) Bei Weltmeisterschaften, und unabhängig von Teilnahmebeschränkungen oder
Qualifikationen, dürfen zumindest vier Boote pro Land und der vorherige Weltmeister
automatisch teilnehmen. Das ISCA Komitee darf die Minimalzahl der Teilnehmer aus jedem
Land nach eigenem Gutdünken erhöhen.
b) Die Zuteilung von Booten aus jenem Land, das die Meisterschaft ausrichtet, darf
verdoppelt werden.
c) Bei Kontinentalmeisterschaften ist die Zahl der zur Meisterschaft zugelassenen Boote nicht
beschränkt, außer das ISCA Komitee erlässt eine spezielle Beschränkung.
5. QUALIFIKATION FÜR DIE TEILNAHME
a) Ein Repräsentant eines Landes, der an Weltmeisterschaften teilnimmt, muss Staatsbürger
dieses Landes sein und auf Treu und Glauben Mitglied eines Yachtklubs dieses Landes sein.
b) Steuermänner oder Skipper bei Weltmeisterschaften, Kontinentalmeisterschaften, und
nationalen Meisterschaften müssen Vollmitglieder der ISCA sein.
6. ZULASSUNG VON BOOTEN AN MEISTERSCHAFTSREGATTEN
Alle Boote, die bei Weltmeisterschaften, Kontinentalmeisterschaften, und nationalen Meisterschaften,
oder sanktionierten Regatten (Schwerpunkt- Ranglistenregatten) genannt werden, müssen den
Bestimmungen und Regeln der International Shark Class entsprechen und über ein gültiges
Vermessungszertifikat verfügen. Das Vermessungskomitee ist berechtigt, alle Boote, Segeln, etc.
ganz oder teilweise neu vermessen zu lassen. Werden Abweichungen von den Regeln festgestellt, ist
das Boot nicht berechtigt, an SHARK 24 Wettfahrten teilzunehmen, bis eine weitere offizielle
Vermessung zur Zufriedenheit des Spezifikationscommittees abgeschlossen wurde.
7. ANZAHL DER WETTFAHRTEN BEI MEISTERSCHAFTEN
a) i) Bei den Weltmeisterschaften ist die Anzahl der Wettfahrten mit mindestens vier (4)
und höchstens zehn (10) festgelegt.
ii) Vier Wettfahrten stellen eine Meisterschaft dar.
iii) Eine Langstreckenwettfahrt ist vorzusehen, sobald vier oder mehr Wettfahrten
gesegelt wurden, vorausgesetzt, dass die Langstreckenwettfahrt nicht am letzten Tag,
der für die Bewerbe vorgesehen ist, stattfindet.
b) An einem Tag dürfen höchstens drei Wettfahrten abgehalten werden; am Tage der
Langstreckenwettfahrt darf keine [weitere] Regatta abgehalten werden.
c) Bei Kontinentalmeisterschaften müssen zumindest vier Wettfahrten zu segeln sein.
d) Bei nationalen Meisterschaften wird empfohlen, zumindest vier Wettfahrten abzuhalten, aber
der nationale Verband oder die nationale Jachtinstanz können diese Zahl nach eigenem
Gutdünken reduzieren.
8. WERTUNGSSYSTEM
a) Bei Weltmeisterschaften ist das “low-point scoring system” zu verwenden. Jeder Teilnehmer
darf eine beliebige Wettfahrt, auch die Langstreckenwettfahrt, aus seiner Endabrechnung
herausnehmen, ausgenommen es wurden nur vier Wettfahrten beendet - dann zählen alle.
Wenn weniger als vier Wettfahrten beendet wurden, ist die Meisterschaft null und nichtig.
b) Bei Kontinentalmeisterschaften ist das “low-point scoring system” zu verwenden. Jeder
Teilnehmer hat eine Wettfahrt aus seiner Endabrechnung herauszunehmen, außer es wurden
nur drei Rennen beendet, dann da zählen alle drei. Wenn weniger als drei Wettfahrten
beendet wurden, ist die Meisterschaft null und nichtig.
c) Bei nationalen Meisterschaften kann die nationale Shark Klassengemeinschaft das
Auswertungssystem festlegen, aber es wird empfohlen, das “low-point scoring system” zu
verwenden.
9. KURSE
a) Es steht sowohl den Organisatoren, als auch dem ISCA Komitee frei, die Kurse „luv lee“ mit
einer Wendemarke und einem Tor in Lee zu setzen, einen herkömmlichen Dreieckskurs in
olympischer Manier abzustecken, oder einen anderen Kurs zu wählen, der üblicherweise für
ISAF Weltmeisterschaften Anwendung findet.
b) Wie angeführt, soll eine der Wettfahrten bei der Weltmeisterschaft eine Langstreckenwettfahrt
sein. Dafür wird eine Länge von zumindest 24 km und höchstens 42 km empfohlen. Es wird
auch empfohlen, die Langstreckenwettfahrt mit einem Luvschlag von zumindest 1,6 km zu
beginnen.
c) Bei Kontinentalmeisterschaften steht die Kurssetzung der organisierenden Instanz frei.
10. VERKÜRZUNG VON KURSEN
a) Bei Weltmeisterschaften kann der Kurs nach Gutdünken des Rennleiters gemäß ISAF Teil 3
verkürzt werden, wenn der gesamte Kurs nicht in etwa eineinhalb Stunden bewältigt werden
kann. Jede Wettfahrt, bei der weniger als 3 Bahnschenkel gefahren wurden, ist ungültig.
Diese Bestimmung gilt nicht für Langstreckenwettfahrten, die nicht verkürzt werden können.
Eine Langstreckenwettfahrt ist ungültig, wenn das führende Boot den Kurs nicht mit einer
minimalen Durchschnittsgeschwindigkeit von 2 Knoten beenden kann.
b) Bei Kontinentalmeisterschaften können die Kurse nach Ermessen des Rennleiters gemäß
ISAF Teil 3 verkürzt werden, wenn er der Ansicht ist, dass der gesamte Kurs nicht innerhalb
einer angemessenen Zeit beendet werden kann. Jede Wettfahrt, bei der weniger als drei
Bahnschenkel des Kurses beendet wurden, ist ungültig.
11. STARTLINIEN
Bei Weltmeisterschaften und bei Kontinentalmeisterschaften muss die Startlinie ungefähr im rechten
Winkel zum ersten Bahnschenkel des Kurses liegen. Zum Zeitpunkt des ersten Vorbereitungssignales
soll der erste Bahnschenkel des Kurses möglichst nahe an Luv liegen.
12. LÄNGE DER STARTLINE
Bei Weltmeisterschaften und bei Kontinentalmeisterschaften muss die Länge der Startlinie zumindest
der Gesamtlänge aller teilnehmenden Boote plus 25% entsprechen.
13. ORGANISATION
Die Organisationsaufgaben von sowohl Welt- als auch Kontinentalmeisterschaften sind wie folgt
aufzuteilen:
a) Die gastgebende nationale Vereinigung wählt im Einvernehmen mit dem ISCA Komitee
rechtzeitig im Vorhinein einen geeigneten Jachtklub aus, der die Veranstaltung durchführt.
b) Das Organisationskomitee wird durch den Jachtklub oder die Jachtvereinigung ernannt, die
durch die gastgebende Vereinigung mit der Durchführung der Veranstaltung betraut wurde.
Ihm muss zumindest ein Vertreter der gastgebenden Vereinigung angehören. Das
Organisationskomitee ist für die allgemeine Durchführung der Meisterschaften einschließlich
Sicherheitsmaßnahmen und Regelkonformität verantwortlich. Das Organisationskomitee hat
zumindest 6 Monate vor den Meisterschaften vorläufige Ausschreibungen zur Genehmigung
durch das ISCA Komitee zu versenden. Der Inhalt dieser Ausschreibungen hat Teil 7 der
„Race Organization“ und Anhang M, Ausschreibung und Segelanweisungen der ISAF Regeln
zu entsprechen. Das Organisationskomitee hat die Segelanweisungen und die endgültige
Ausschreibung dem ISCA Komitee zumindest drei Monate vor der Meisterschaft zur
Genehmigung vorzulegen. Der Inhalt dieser Ausschreibungen hat den ISAF Regeln zu
entsprechen. Die offizielle Sprache der Segelanweisungen hat Englisch zu sein. Es ist
wünschenswert, dass Übersetzungen in die Sprachen der teilnehmenden Rudergänger
beigestellt werden. Ist das nicht der Fall, sollten die Segelanweisungen allen teilnehmenden
Rudergängern zumindest vier Wochen vor der Veranstaltung zugänglich gemacht werden,
damit sie ihre eigenen Übersetzungen machen können. Es ist beabsichtigt, dass alle
Entscheidungen hinsichtlich Maße, Protesten, und den vorliegenden Regeln endgültig sind.
Das Organisationskomitee hat daher von seiner nationalen Jachtautorität eine spezielle
Genehmigung einzuholen, dass die Entscheidungen des Vermessungs- Protest- und
Klassenkomitees endgültig sind. Nach den Meisterschaften hat es dem ISCA Komitee einen
Bericht über die Anwendung der Wettkampfregeln und allfällige Empfehlungen zu deren
Verbesserung vorzulegen.
c) Die Wettfahrtleitung verfügt über Rechte und Pflichten gemäß Teil 3 der ISAF Regeln. Die
Wettkampfleitung ist durch das Organisationskomitee zu ernennen. Die Wettkampfleitung
sollte jegliche Bemühungen hinsichtlich Teamrennen abwehren.
d) Das Klassenkomitee hat die ISCA bei den Meisterschaften zu vertreten. Jedes teilnehmende
Land, das berechtigt ist, im ISCA Komitee vertreten zu sein, hat ein Klassenkomiteemitglied
zu ernennen, das Vollmitglied der ISCA sein muss und vorzugsweise auch Mitglied des ISCA
Komitees ist. Der Vorsitzende des Klassenkomitees hat ein internationaler Vertreter der Shark
Klasse [International Shark Class Officer] zu sein, der durch das ISCA Komitee ernannt
wurde, und vorzugsweise der Präsident des ISCA Komitees ist. Die Namen der Angehörigen
des Klassenkomitee werden dem Organisationskomitee durch das ISCA Komitee bekannt
gegeben. Der Vorsitzende des Klassenkomitees hat mit dem Gastgeberverband und mit dem
Organisationskomitee zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass ein offizieller
Klassenvermesser mit ausreichenden Messgeräten während der ganzen Veranstaltung
vorhanden ist. Die Mitglieder des Klassenkomitees haben über alle Angelegenheiten
ISCA Constitution April 2010 14
hinsichtlich der Auslegung der Meisterschafts- und Klassenregeln zu entscheiden, deren
englische Fassung im Falle von Unklarheiten gilt. Das Klassenkomitee ist in Verbindung mit
dem Organisationskomitee verantwortlich für die Rangliste der Teilnehmer am Ende der
Meisterschaften, und seine Entscheidung ist endgültig. Es hat sicherzustellen, dass diese
Ergebnisse offiziell verlautbart werden.
e) Das Vermessungskomitee ist durch das „Spezificationscommittee“ zu bestimmen. Ihm hat ein
offizieller Klassenvermesser mit ausreichenden Messgeräten anzugehören. Das
Vermessungskomitee hat dem ISCA Komitee einen Bericht über seine offiziellen Tätigkeiten
und über allfällige Abweichungen von den Klassenregeln, die es festgestellt hat, vorzulegen.
f) Das Protestkomitee (die Jury): Der Vorsitzende und die Angehörigen des Protestkomitees
sind durch das Organisationskomitee mit Genehmigung des Klassenkomitees zu wählen. Die
Angehörigen des Protestkomitees müssen voll mit den ISAF Wettfahrtregeln Segeln vertraut
sein und ihre Ansichten und Entscheidungen müssen unparteiisch sein. Es wird
vorgeschlagen, dass sich ein Vertreter der nationalen Jachtinstanz des Gastgeberlandes im
Protestkomitee befindet, und dass dieses sich an die allgemeinen Abläufe gemäß den ISAF
Wettfahrtregeln – Segeln - hält.
14. PREISE
Bei allen Meisterschaftswettfahrten wird empfohlen, dass der Steuermann und die Mannschaft der
ersten zehn Boote im Bewerb Preise zuerkannt bekommen, zumindest jedoch fünf Boote. Die Preise
sind für den Punkteendstand zu vergeben. Es wird auch vorgeschlagen, dass der gastgebende Klub
oder die gastgebende Vereinigung allen Teilnehmern von Weltmeisterschaften ein Souvenir
überreicht.
Die ISCA wird die Bill Metzger Trophy an das Boot mit dem besten Punktestand, resultierend aus der
Übungswettfahrt, der Langstreckenwettfahrt und der letzten Wettfahrt, überreichen.
ENDE DER MEISTERSCHAFTSREGELN