Zuggewicht der Shark

Wer kann helfen? Wie funktioniert was? Tipps und Tricks, Bastelecke

Moderator: Horst Rudorffer

Dominik
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Zuggewicht der Shark

Ungelesener Beitrag von Dominik »

Hallo zusammen,

ich überlege, ob ich eine gebrauchte Shark kaufen soll, habe aber das Problem, daß mein Zugfahrzeug nur 1400kg verträgt. Die Shark wieg bekanntlich schon ca. 1000kg. Jetzt meine Frage: wie schwer ist denn ein entsprechender Trailer. Ich mache mir Sorgen, daß ich mit Trailer über die 1.4t komme.

Danke Dominik
Pedro Keller
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Ungelesener Beitrag von Pedro Keller »

Hallo Dominik,

es wird natürlich knapp werden mit dem Gesamtgewicht. Boot und Hänger werden wohl auf knapp 1.400 kg kommen, ohne irgendwelches Zubehör. Hängergewichte liegen bei rund 350 kg ( siehe auch z.B. die Übersicht des folgenden Links: http://www.ohlmeier-trailer.de/liste_segelb.htm). Etwas Gewicht könntest Du gegen Aufpreis mit einem Alu-Trailer gutmachen und ansonsten alles Gewichtige ins Zugfahrzeug packen - das ist ohnehin sicherer im Fahrverhalten.

Gruß aus Karlsruhe
Pedro
Jaspis
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Ungelesener Beitrag von Jaspis »

Hi Dominik,

ich weiss ja nicht was fuer ein Auto Du faehrst, aber es ist moeglich, fuer einen Bootstrayler die Obergrenze vom Hersteller anheben zu lassen.

Ich habe einen Opel Vectra, der von hause aus nur 1300kg ziehen darf, und auf Anfrage bei Opel, habe ich eine Freigabe fuer einen Bootstrayler auf 1600kg bekommen. Fuer Wohnwagen gilt das natuerlich nicht!

Die andere Moeglichkeit ist die, dass Du eine Ueberladung in Kauf nimmst! Laut Aussage der Polizeidienststelle hier gilt nach wie vor:

5 - 10% ueberladen 10¤
10 - 15% 30¤
15 - 20% 35¤
ab 20% ueberladung gibts Punkte und natuerlich hoeheres Bussgeld.

Das gilt auf jeden Fall bis zum 31.03.2004, danach kommt lt Aussage ein ueberarbeiteter Bussgeldkatalog heraus, aber er Meinte, dass sich bei diesem Punkt da wohl nichts aendern wird!

Liebe Gruesse Klaus
Auch wenn alles zusammenbricht, niemals aufgeben!
Dominik
Beiträge: 34
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Danke

Ungelesener Beitrag von Dominik »

Hallo Pedro und Klaus,

vielen Dank für die Info's! Ich fahre zur Zeit einen 1992er BMW 520i mit etwa 270.000km. Eigentlich ist der Wagen schwer genug - dachte ich. Ich bin allerdings überrascht, wie schwer die Trailer doch sind. Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass die Stützlast sozusagen noch als Reserve oben drauf kommt. Das bedeutet daß ich 1470kg ziehen darf.
Ich werd aber mal bei BMW vorbeifahren und die Jungs fragen, was sie von einer AUflastung halten.

Jetzt muß ich nur noch einen Trailer finden... auf dem Gebrauchtmarkt habe ich da bisher nichts gefunden. Jedenfalls: vielen Dank für die Antworten!

@ PEDRO: Du hast Deine Shark nicht zufällig im RKC liegen!? Dann seid Ihr nämlich daran "Schuld", daß ich mich auf die Suche nach einer Shark gemacht habe... :-)

Gruß Dominik
Vagabund
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Ungelesener Beitrag von Vagabund »

Hallo Dominik,
ich hatte mit meinem 318i (E36) das gleiche Problem.
Es gibt jedoch von BMW für jede Modellreihe eine "Übersicht der werkseitig freigegebenen Anhängelasterhöhungen", die zu jedem Modell (Motor) die gebremste Anhängelast angeben.
Bei mir sind es statt 1400 (bis 12% Steigung) für Bootsanhänger 1600 (bis 8% Steigung).
Du solltest bei BMW oder Deinem Händler nach dieser Übersicht fragen.

Gruss Rolf (1558)
Dominik
Beiträge: 34
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Danke

Ungelesener Beitrag von Dominik »

Hallo Vagabond... werde diese Woche mal zum BMW-Händler gehen. Danke für den Tip! Macht Hoffnung.

Dominik
malchuth
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Ungelesener Beitrag von malchuth »

Hallo Dominik,

die Diskussion über Zuggewichte von Booten und Autos mit denen diese zu bewältigen sind findest Du haufenweise in allen möglichen Foren, z.B. dem der Yacht.

Ich würde bei der Berechnung aber nicht unbedingt von unter 1000 kg Gewicht für eine Shark ausgehen. Das haben die Boote wahrscheinlich mal neu gewogen, aber dann kamen diverse Besitzer mit diversen Um- und Einbauten und diversen Anstrichen und diverser Ausrüstung und schwupps bist Du bei 1200-1300 kg, ohne das Du damit rechnest.

Die Rechnung mit der Stützlast, die man auf das Zuggewicht draufrechnen kann ist auch mit Vorsicht zu geniessen, da Du das Gewicht von der Zuladung des Autos dann wieder abziehen musst. Wenn Du dann alle Ausrüstungsgegenstände ins Zugfahrzeug packst um hinten dran so niedrig wie möglich zu liegen, dann hast Du sehr schnell vorne überladen.
Was Dein BMW zuladen darf steht in Deinem Fahrzeugschein.

Ich hab mir letztes Jahr ein neues Zugfahrzeug gekauft und bin von der Überlegung ausgegangen 3 Leute mit Gepäck im Auto plus Stützlast ist voll und ausgeladen (Volvo V70) und das Boot mit Trailer darf zusammen 1800 kg wiegen. Wenn ich damit rumfahre, dann merke ich das die Shark auch an der Grenze des Autos liegt. Obwohl alle Gewichte eingehalten werden.

Es ist kein Spass mit einem überladenen Auto zu fahren. Es geht auch nicht um die paar € Bußgeld, sondern darum das Du im Falle eines Unfalls ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst... und das kann richtig teuer werden.

Gruss,
Dirk
f.doerr
Beiträge: 7
Registriert: 02.03.2004, 21:20

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Hallo,
wer schon einen EU-Führerschein sowie ein Zugfahrzeug welches leer leichter ist als die Gesamtmasse des Anhängers hat, sollte sich informieren ob er noch berechtigt ist dieses zu fahren. In jedem Fall ist dies mit dem Führerschein C1E nicht mehr möglich.
Dies war auf jedenfall 1999 nach Einführung des EU Führerscheins der Fall.

Gruß vom Altmühlsee
Franz
Dominik
Beiträge: 34
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Ungelesener Beitrag von Dominik »

Hallo liebe Forum User,

ich habe bei BMW tatsächlich die Bestätigung bekommen bei einer Steigung bis 8% bis zu 1900kg ziehen zu dürfen.

Ich hoffe, daß damit dann alles legal ist. Die Geschichte mit dem neuen EU-Führerschein muß ich nochmal prüfen... wenn das wahr ist, gibt es aber wohl kaum noch jemanden, der legal sein Boot/Wohnwagen ziehen darf.

Vielen Dank für die Antworten

Dominik
f.doerr
Beiträge: 7
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Ungelesener Beitrag von f.doerr »

Hallo Dominik,
anliegend noch ein Link auf eine Seite, in welcher die verschiedenen EU Führerscheine beschrieben werden.

Gruß
Franz

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/C1E.php
Dominik
Beiträge: 34
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Führerscheinfrage

Ungelesener Beitrag von Dominik »

Hallo Franz,

der Link war ausgezeichnet und nach kurzem Grübeln bin ich dann auch darauf gekommen, was da schief ist. In der von Dir angesprochenen Klasse C1E darf der Hänger tatsächlich nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein. Allerdings beziehen sich die C-Klassen nur auf LKW!
Der für uns Segler interessante Führerschein ist der "BE" und hier gibt es auch von Gesetzesseite nur die Limitierung bzgl. der Herstellerangaben des PKW bzw. die Gesamtmasse von 12 Tonnen...
Den BE-Führerschein gibt es übrigens bei der Umschreibung des alten Führerscheins automatisch (Besitzstandsregelung), gehört aber nicht mehr zum Standard beim Neuerwerb.

Noch was zu meinem eigentlichen Problem: mit der Bescheinigung vom PKW-Hersteller bzgl. Auflastung muß man erst zum TÜV. Dieser bestätigt dann gegen eine Gebühr (zur Zeit um die 35¤) die Tauglichkeit und man bekommt anschließend von der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein (den Brief nicht vergessen - auch hier wird nachgetragen).

Allen zusammen vielen Dank für die Antworten...

Dominik (Shark 522)
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