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Zulassung Personenzahl?

Verfasst: 13.07.2006, 11:13
von Haidanei
Hallo Sharkies,

wir haben uns am Di. eine gebrauchte Shark 24 zugelegt (SH 1608) Bj: 1978 und wollen uns jetzt an die Arbeit machen.
Unsere Aufgaben sind: Deck polieren, Rumpffarbe ändern (ist dieses grün), Fallen... erneuern, Unterwasserschiff und so. Das kennt Ihr ja selbst.
Der unübersichtlichere Teil ist aber glaube ich die Zulassung.
Machen wir da einen Fehler, wenn wir:
-Boot lackieren und umbenennen
-ADAC Internationalen Bootsschein beantragen (falls wir mal ins Ausland wollen)
-Bodenseezulassung machen (da wollen wir sicher hin). Die übernehmen dann die ADAC Zulassungsnummer (so wurde mir gesagt?).
Ist das die richtige Reihenfolge?
Welche max. Personenzahl ist eigentlich zulässig?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen, und falls wir dann so weit sind und unsere Erfahrungen gemacht haben, werden wir uns bestimmt auch öfter an Eurem schönen Forum beteiligen und einen Bericht oder Tipps veröffentlichen können.

Danke erstmal und mit besten Grüßen,
HAIDANEI (der zukünftige Namen unserer Shark)

Re: Zulassung Personenzahl?

Verfasst: 28.10.2013, 20:28
von JoVo
Hallo,
Wenn auch deine Anfrage schon ein paar Tage im Forum steht.
Wir haben unsere Shark Baujahr 1972 im August 2013 auf dem Bodensee zugelassen.

Wir konnten 6 Schwimmwesten vorweisen und bekamen eine Zulassung für 6 Personen, auch wenn es dann eng wird.

Gruß
Jörg